Erstellung von KFZ-Schaden Gutachten in Hürth

 

Bei einem Schadensfall sollte dieser schnellstmöglich und reibungslos reguliert werden. Gerne helfe ich Ihnen, den entstandenen Schaden zu Beziffern. Die Kosten für ein
Gutachten werden bei unverschuldeten Unfällen von der gegnerischen Versicherung erstattet, da sie zum Gesamtschaden gehören. Im Schadenfall sollten Sie die
Abwicklung nicht der gegnerischen Partei überlassen, sondern sich selbst absichern und auf einen Partner Ihres Vertrauens bauen. Ich, als qualifizierter Sachverständiger bin neutral und  nicht an Weisungen irgendwelcher Institutionen wie Versicherungen, Behörden,  technischen Vereinen oder sonstigen Organisationen gebunden. Als KFZ-
Sachverständiger mit langjähriger Berufserfahrung bin ich ein kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund ums Kraftfahrzeug für Privatleute, Werkstätten und
Rechtsanwälte.

 

Welche Daten/Angaben benötige ich von Ihnen:

Unfalldaten:

  • Name des Schaden-Verursachers 
  • Versicherung des Schaden-Verursachers 
  • Schaden oder Versicherungsnummer des Verursachers 
  • Kennzeichen des Verursachers (wenn die Versicherung nicht bekannt ist, ermitteln wir anhand des Kennzeichens diese) 
  • Weitere Unfalldaten wie (Tag, Ort, ungefähre Zeit, Unfallhergang)

Fahrzeugdaten:

  • Fahrzeugidentifikationsnummer 
  • Kilometerstand zum Unfallzeitpunkt 
  • Datum der nächsten Hauptuntersuchung 
  • Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse (mit Profiltiefe)
  • Ausstattungsvariante 
  • Sonderzubehör (Gasanlagenumbau, Tieferlegung, Anbauten, usw.) 
  • Angabe der Vorschäden 
  • U.v.m.

 

Um die entstandenen Reparaturkosten ermitteln zu können, greife ich auf eine stets aktuelle, elektronische Datenbank zurück. Mit Hilfe der Datenbank ist es mir möglich, die jeweiligen Preise für Ersatzteile nach den entsprechenden Herstellervorgaben zur Erstellung Ihres Gutachtens zu verwenden. Für die gesamte Kalkulation der Reparaturkosen ermittele ich die aktuellen Stundenverrechnungssätze, sowie den Lackaufschlag, die Verbringung und den Ersatzteilaufschlag der entsprechenden
herstellergebundenen Fachwerkstatt oder Ihrer Stammwerkstatt. Der Reparaturweg und seine Dauer richten sich nach dem individuellen Schaden und werden von mir unter
Berücksichtigung von Herstellervorgaben und dem Stand der Technik festgelegt.

Der sogenannte Wiederbeschaffungswert (WBW) hängt von mehreren Faktoren ab (Fahrzeugmodell, Fahrzeugalter, Laufleistung, Zustand, Besitzverhältnisse, Ausstattung,
usw.) und wird unter Berücksichtigung des regionalen Marktes berechnet.

Eine sogenannte Restwertermittlung ist nicht immer notwendig. Erst wenn es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder Wert und Schaden-Höhe nicht weit
auseinander liegen, wird diese erforderlich. Ist ein Restwert erforderlich, ermitteln wir diesen mit Hilfe von Angeboten regionaler Fahrzeugaufkäufer oder mit Hilfe des
Sondermarktes von Onlinerestwertbörsen. 

Ganz wichtig ist noch die Feststellung einer Wertminderung. Diese steht Ihnen unter Umständen zu, um einen entstehenden Verlust beim Verkauf eines Fahrzeuges auszugleichen.